DDr. habil Karl Klement, Prof., Univ.-Doz. | ||
Univ. Prof. Dr. Friedrich Oswald | ||
Univ. Prof. Dr. Aljoscha Neubauer | Institut für Psychologie der Universität Graz | |
Mag. Dr. Sieglinde Weyringer |
Universität Salzburg, Fachbereich Erziehungswissenschaft |
§ 2. Zweck des Vereins echa-Österreich
§ 4. Arten der Mitgliedschaft
- Ordentliche Mitglieder
- Außerordentliche Mitglieder
- Ehrenmitglieder
ad 1) Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich an der Vereinsarbeit beteiligen.
ad 2) Außerordentliche Mitglieder sind solche, die die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung eines erhöhten Mitgliedsbeitrags fördern.
ad 3) Ehrenmitglieder sind Personen, die hiezu wegen ihrer Verdienste um den Verein ernannt werden.
§ 5. Erwerb der Mitgliedschaft
- Mitglieder des Vereins können ohne Unterschied der Konfessions-, Rasse-, oder Parteizugehörigkeit alle phyischen und juristischen Personen , sofern ihrer Vereinszugehörigkeit nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
- Mit Ausnahme der Ehrenmitglieder wird die Mitgliedschaft durch schriftliche Beitrittserklärung erworben.
- Über die Aufnahme von ordentlichen, außerordentlichen und Ehrenmitgliedern entscheidet der Vorstand endgültig. Die Aufnahme kann ohne Angaben von Gründen verweigert werden.
§ 6. Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Die Vereinsangehörigen sind berechtigt, ihre Rechte, die sich aus den Satzungen ergeben, wahrzunehmen, an dem Vereinsbetrieb, soweit er nicht ausschließlich bestimmten Gruppen der Vereinsangehörigen vorbehalten ist, teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins vorschriftsmäßig zu benutzen.
- Die Vereinsangehörigen haben das Recht, den Vorstand zu wählen, und, wenn sie eigenberechtigt sind, selbst in diesen gewählt zu werden.
- Sie sind dagegen verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, worunter das Ansehen und der Zweck des Vereins leiden könnten.
- Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Sie sind zur pünktlichen Bezahlung der Beiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet.
- Ehrenmitglieder sind von der Pflicht zur Errichtung dieser Beiträge befreit.
Präsident des Vereins ECHA-Österreich:
Mag. Dr. Rupert Sodl, Bildungsdirektion Oberösterreich
Tel.: 0650 99 25 675
e-Mail:
Vizepräsident des Vereins ECHA-Österreich:
Mag. Gerald Stachl, PH NÖ
Tel: 0664 4342356
e-Mail: gerald.stachl(at)ph-noe.ac.at
Vizepräsidentin des Vereins ECHA-Österreich:
OStR Mag. Ulrike Kempter, PH OÖ, ÖZBF Salzburg
Tel: 0664 9137227
e-Mail: ulrike.kempter(at)ph-ooe.ac.at
Vereinsadresse:
Verein ECHA-Österreich,
4802 Ebensee, Strandbadstr.17
Web: echa-oesterreich.at
Eine Nachricht an die Vorstandsmitglieder können Sie auch in der Rubrik "Vereinsvorstand" senden, indem Sie dem Link folgen, der vom Namen und vom Foto der jeweiligen Person zum Kontaktformular führt.
Kontoverbindung des Vereins:
IBAN: AT47 3451 0000 0585 8097
Raiffeisenbank Salzkammergut, BIC: RZOOAT2L510
Diese Webseite stellt Informationen zur (Hoch)Begabtenförderung in Österreich aus der Sicht des Vereines "ECHA-Österreich" zur Verfügung. Sie dient darüber hinaus zur Kommunikation zwischen Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Lehrpersonen, Eltern und Jugendlichen, für die die Inhalte der (Hoch)Begabtenförderung relevant sind.
Für den Inhalt verantwortlich:
Mag. Gerald Stachl
PH Niederösterreich
Mühlgasse 67, A-2500 Baden,
Tel. +43 (0) 2252 88570 125,
gerald.stachl(at)ph-noe.ac.at
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